Deutscher Campingclub Landesverband Südwestfalen
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Wertungsregeln für DCC-Mitglieder

Aus dem Zeltsportstander wurde ab 2008 der Campingsportstander. Der Campingsportstander hat ein neues Gesicht. DCC-Mitglieder haben damit die besser denn je die Gelegenheit, ihre Campingaktivitäten zu dokumentieren.

Damit ist er auch für Familien interessant: Rallyebesuche und damit die positiv geänderte Wertung in den Schulferien sind interessanter, weil es durch die veränderte Wertung jetzt leichter möglich ist, den Goldenen Wimpel oder “DAS GOLDENE ZELT” zu erreichen. Die zweite Änderung bezieht sich, auch hier ist der Deutsche Camping-Club dem Wunsch vieler Rallyefahrer entgegengekommen, auf das Format.

Dadurch hat der Wertungsfahrer die Möglichkeit, das Heft besser als Fahrtenbuch zu nutzen – es hat künftig auf der rechten Heftseite nämlich mehr Platz für Eintragungen. Die neuen Regeln gelten seit 2008. Künftig werden nur noch auf Wunsch der Teilnehmer die Wimpel in der jeweils erreichten Kategorie, Bronze, Silber oder Gold mit einer Jahresmarke verschickt. Normal erhält der Teilnehmer nur noch die Jahresmarke.

Für welche Möglichkeit sich der Wertungsfahrer entscheidet, muss auf der erweiterten Begleitliste vermerkt werden damit die Sachbearbeiterin in München entsprechend reagieren kann.

Künftig wird jede Campingübernachtung mit einem Punkt bewertet. Mit Sonderpunkten, wie in den nachfolgend abgedruckten Regeln spezifiziert, sind alle Rallyes und interne Veranstaltungen belegt.

Die 5 Sonderpunkte beziehen sich auf Rallyes, die im Rallyekalender veröffentlicht sind, wie beispielsweise das Welt-, Europa- oder Hanseaten-Rallye, können aber auch bei Rallyes der OC gelten. Die 2 Sonderpunkte beziehen sich auf interne Veranstaltungen wie das An- oder Abzelten eines OC oder LV und Gemeinschaftsfahrten des DCC.

Wertungsregeln zum Campingsportstander

1. Zweck und Ziel
Der Erwerb des Campingsportstanders soll eine aktive Ausübung des Campingsports fördern. Durch persönliche Eintragungen soll er für den Inhaber Fahrten- und zugleich Tagebuch sein. Außerdem soll auch ein Erfahrungsaustausch unter den Campern erreicht werden.

2. Campingsportstander
Der Campingsportstander wird in drei Stufen, und zwar in “Bronze”, “Silber” und “Gold” verliehen. Das Jahr, in dem der Stander erworben wurde, geht aus der Ziffer der Jahresmarke hervor. Bei der Verleihung “DAS GOLDENE ZELT” entfällt der vierte Campingsportstander. (siehe Pkt. 7)

3. Teilnahme
Der Campingsportstander kann nur an Mitglieder des Deutschen Camping Club e.V. (DCC) verliehen werden. Die Wertungshefte können vom DCC in der Hauptgeschäftsstelle in München, einem Landesverband oder einem Camping Club erworben (Startgeld) werden.

4. Führung des Wertungsheftes
Vor der ersten Campingfahrt sind die Seiten mit allgemeinen Angaben (Adresse usw.) des Wertungsheftes vom Inhaber vollständig auszufüllen. Bei den Eintragungen der Übernachtungen ist der Anlass des Campens stets anzugeben (z.B. Urlaub, Wochenende, Rallye). Ein mehrtägiger Aufenthalt ist ein Eintrag.

5. Wertung
Die Auswertung der Eintragungen in den Wertungsheften erfolgt jährlich. Das Wertungsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Jede Campingübernachtung wird mit 1 Wertungspunkt gewertet. Der Besuch von überregionalen Rallye-Veranstaltungen, wie dem Hanseaten-Rallye, dem Rhein-Main-Neckar-Rallye oder dem Saale-Oder-Elbe-Treffen, wird mit 5 Sonderpunkten gewertet. Der Besuch interner Rallye-Veranstaltungen innerhalb eines OC/KC, eines Landesverbandes oder des DCC wird mit 2 Sonderpunkten gewertet.

6. Auswertung
Der Campingsportstander wird in drei Stufen verliehen:       in Bronze         40 Punkte (inklusive Sonderpunkte),       in Silber           50 Punkte (inklusive Sonderpunkte),       in Gold             60 Punkte (inklusive Sonderpunkte).

7. “DAS GOLDENE ZELT”
Beim Erwerb eines vierten Campingsportstanders in Gold, oder bei Vollendung einer Kette in Gold, wird “DAS GOLDENE ZELT” (DGZ) verliehen. Der Stern für “DAS GOLDENE ZELT” wird an Mitglieder verliehen, die zum wiederholten Mal 4 goldene Campingsportstander erworben haben oder zum wiederholten Mal eine Kette in Gold vollenden. “DAS GOLDENE ZELT”  (DGZ) wird mit einer Urkunde verliehen. Klebeplaketten über das DGZ sowie Sterne können beim DCC in München erworben werden. “DAS GOLDENE ZELT” (DGZ) ist eine Auszeichnung für besondere aktive Ausübung des Campingsports und kann deshalb nicht ehrenhalber verliehen werden. Der jeweilige Präsident des DCC führt das “DAS GOLDENE ZELT” in seiner Eigenschaft als Vertreter und höchster Repräsentant des Campingsports in Deutschland mit Inschrift “Präsident”.

8. Besonderheiten
Vier Wertungsjahre bilden innerhalb der Stufen Bronze, Silber und Gold eine Kette. Innerhalb der jeweiligen Ketten berechtigt viermal Bronze zur Verleihung des „Silbernen Campingsportstander“, zweimal Silber zur Verleihung des „Goldenen Campingsportstander“, mindestens zweimal Gold zur Verleihung des DGZ oder eines Sternes zum DGZ. Die Verleihung der Campingsportstander und des DGZ erfolgt durch den DCC.

9. Nachweis
Durchgeführte Campingübernachtungen sind im Wertungsheft auf der linken Seite einzutragen und zu bestätigen durch:
-  Stempel und Unterschrift des Campingplatzes/MoCa-Stellplatzes, oder  Quittung
-  Stempel und Unterschrift des Veranstalters (Rallye, Clubausfahrt).
- Sonstige Campingübernachtungen sind durch Unterschrift eines DCC Mitgliedes zu bestätigen. Für die Anerkennung des Wertungsheftes sind mindestens 5 verschiedene Übernachtungsplätze erforderlich.

10. Organisation
- Das Wertungsheft ist zur Prüfung an die jeweiligen Clubs einzureichen und von diesen an den jeweiligen Landesverband weiterzuleiten.
- Wertungshefte von Mitgliedern, die keinem Ortsclub angehören, sind direkt an den zuständigen Landesverband einzureichen und werden von diesem geprüft.
- Die Prüfvermerke der Ortsclubs und der Landesverbände sind im Wertungsheft auf den hierfür vorgesehenen Seiten einzutragen.

11. Termine
- Bis 31. Januar Einreichung der Wertungshefte zur Prüfung für das abgelaufene Jahr an die Ortsclubs bzw. für Mitglieder ohne Ortsclubzugehörigkeit an die Landesverbände.
- Bis 15. Februar Weiterleitung der geprüften Wertungshefte durch die Ortsclubs an die Landesverbände.
- Bis 15. März Weiterleitung der nachgeprüften Wertungshefte durch die Landesverbände an den DCC Sportreferenten. Deutscher Camping-Club e.V

 

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©Peter Tweer  Stand: 03.03.2023