Deutscher Campingclub Landesverband
Südwestfalen |
|
100 km/h Regelung für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t - 7,5t wird unbefristet verlängert.Nach der 12. AusnahmeVO zur StVO wäre diese Regelung zum 31.12.2009 ausgelaufen. Rechtzeitig wird im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 72 vom 04.11.2009 auf die Änderung hingewiesen. In diesem Zusammenhang wäre der Gesetzgeber gut beraten gewesen, mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung zum 01. September 2009 auch die Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t vom Überholverbot (Zeichen 277- LKW Symbol, auch auf Zusatzzeichen) auszunehmen. Das hat er leider > versäumt, darum müssen sich die genannten Wohnmobile weiterhin in die LKW Schlange einreihen, obwohl sie mit 100 km/h schneller als LKW und ebenso schnell wie Kraftomnibusse sind. Vorübergehend stillgelegte FahrzeugeSeit 01. August 2000 hat sich die Rechtslage bezüglich der Fristen für
vorübergehend stillgelegte Fahrzeuge geändert! Wegfall der ReifenfabrikatsbindungDie EU hat Deutschland im März diesen Jahres aufgefordert, wegen
Handelshemmnissen bei neuen Typgenehmigungen für Fahrzeuge, auf eine
Reifenfabrikatsbindung zu verzichten. Damit sind gleichzeitig alle bestehenden
Reifenfabrikatsbindungen in Frage gestellt. Ein Warndreieck genügtAufgrund starker internationaler Proteste hat die spanische Regierung die Vorschrift, nach der zwei Warndreiecke im Auto sein müssen, geändert. Die gilt für Fahrer, deren Fahrzeuge im Ausland zugelassen worden sind. Es bleibt allerdings dabei, dass Spanien-Urlauber Ersatzglühbirnen dabei haben müssen.
Zum Seitenanfang
|
Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an:
info@camping-lv-swf.de
|